Martin am 21. September 2008

Da will ein Mobilfunkbetreiber einen Funkmast an der Pfotenhauer Straße gegenüber dem Uniklinikum bauen und die Stadt lehnt dies zunächst ab. Also landet das ganze vor dem Verwaltungsgericht, das das Urteil in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat. Darin werden unter anderem auch die Gründe der Ablehnung durch die Stadt genannt:

Zur Begründung wurde u. a. ausgeführt, das Vorhaben richte sich wegen seiner Lage innerhalb der Entwicklungszone des Gebietes »Welterbe Dresdner Elbtal« gegen die sich aus dem Welterbetitel ergebenden städtebaulichen Verpflichtungen zu einer besonders verantwortlichen und pfleglichen Nutzung dieser Zone. Das Vorhaben sei an einer besonders sensiblen Stelle geplant. Es füge sich nicht in die nähere Umgebung ein und beeinträchtige das Ortsbild. Das Regierungspräsidium Dresden hat den von der Klägerin erhobenen Widerspruch zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass das geplante Vorhaben das Orts- und Landschaftsbild verunstalte.

Dass sich das Regierungspräsidium tatsächlich traut irgendetwas in dieser Stadt mit Verweis auf das Welterbe abzulehnen ist schon irgendwie unglaublich. Genau diese Stelle aber noch als "besonders sensible" zu bezeichnen, klingt schon wie ein ganz schlechter Scherz.

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