Hartz IV v. 0.2

Heute morgen verkündeten es die Karlsruher Verfassungsrichter und seit dem tickert es durch alle möglichen Nachrichtenkanäle: Hartz IV muss überarbeitet werden.

So schön, wie das im ersten Moment für die Betroffenen klingen mag, so wenig wird sich doch in Wirklichkeit verändern. Die Richter kritisieren in ihrem Urteil vor allem die intransparente Berechnung der Regelsätze und dabei besonders die für Kinder. Keineswegs jedoch beanstanden sie die Höhe dieser Regelsätze.

Somit ist der Staat nun verpflichtet, bis Anfang 2011 neue Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV Regelsätze zu definieren. Diese werden dann zwar hoffentlich besser nachvollziehbar sein, aber unterm Strich dürfte sich für Betroffene Familien wenig ändern. Einzig bei den Bezügen für Kinder könnte aufgrund der neuen rund realitätsnäheren Berechnungsgrundlage eine Änderung spürbar werden.

Was sich mit Sicherheit ändern wird, ist der Name. Im Zuge der Umgestaltung wird die CDUFDP dem Gesetz einen neuen Namen geben. Ob aus Hartz IV dann Horst 17 oder Mist hoch 3 wird dürfte ungefähr soviel bewirken wir Frau von der Leyens nicht verwirklichte Stoppschilder.

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